AGB

I. Allgemeines

(1) Die Firma Avendo (nachfolgend: „Avendo“) verkauft im Namen und für fremde Rechnung neue oder gebrauchte Waren sowie Immobilien. Avendo ist daher ausschließlich als Vermittler tätig, so dass der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zustande kommt.

(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Verkäufer bzw. Avendo zu denjenigen Personen, die Gebote für die zu verkaufenden beweglichen Gegenstände bzw. Immobilien abgeben (nachfolgend: „Bieter“) bzw. diese kaufen (nachfolgend: „Käufer“).

(3) Spätestens mit der Abgabe eines Gebots erkennt der Bieter die vorliegenden Bedingungen an. Hiervon abweichende Bedingungen des Bieters haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

(4) Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Einzelvertrag nicht ausdrücklich zu Grunde gelegt worden sind.

(5) Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

II. Anmeldung

(1) Zur Teilnahme an einer Versteigerung bzw. zur Abgabe eines Kaufgebots muss sich jeder Bieter registrieren lassen. Zur Registrierung sind die online abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben sowie die Anerkennung vorliegender Bedingungen zu bestätigen.

(2) Avendo behält sich vor, jede Registrierung zu prüfen und erst dann das Nutzerkonto freizuschalten.

(3) Der Bieter ermächtigt Avendo durch seine Anmeldung personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen. Avendo beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.

(4) Avendo behält sich vor bei wesentlichen Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Fall von missbräuchlichem Verhalten das Nutzerkonto sofort zu sperren und den Bieter von jeglichen Verkäufen mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

III. Vertragsschluss

(1) Die online eingestellten Gegenstände stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Geboten des jeweiligen Verkäufers dar.

(2) Eine etwaige bildliche Darstellung sowie die textlichen Beschreibungen, insbesondere Angaben zu technischen Daten, Maße, Fabrikate, Baujahr oder Mangenangaben sind unverbindlich und stellen keine Bestimmung der Beschaffenheit der Gegenstände dar. Durch die Angaben wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Avendo empfiehlt deshalb, die Gegenstände am jeweiligen Standort zu den angegebenen Besichtigungszeiten oder nach individueller Absprache mit Avendo in Augenschein zu nehmen.

(3) Das Verkaufsverfahren beginnt mit der Abgabe eines Gebots, welches für den Bieter bindend ist, bis er durch ein höheres Gebot überboten wird. Jedes Gebot kann ohne Angaben von Gründen und nach freiem Ermessen von Avendo zurückgewiesen und die Annahme des Gebots verweigert werden. Avendo ist berechtigt ohne Angaben von Gründen Personen von einem Verkauf auszuschließen.
(4) Avendo behält sich vor, den Verkauf jederzeit ohne Annahme eines Gebotes zu beenden.

(5) Der Bieter ist an sein Gebot gebunden, während Avendo berechtigt ist, das Gebot unter Vorbehalt anzunehmen. In diesem Fall ist der Bieter für die Dauer der von Avendo festgelegten Frist an sein Gebot gebunden.

(6) Die Annahme des abgegebenen Angebots erfolgt durch schriftliche Bestätigung durch Avendo, spätestens mit Zusendung der Rechnung.

IV. Kein Widerrufsrecht

Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass ihm – auch wenn er Verbraucher ist – nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BGB kein Widerrufsrecht zusteht.

V. Drittrechte

Es lässt sich nicht ausschließen, dass sich trotz Freigabe durch den Verkäufer nachträglich herausstellt, dass an den Gegenständen Drittrechte bestehen bzw. die Zustimmung der Gläubigerversammlung noch nicht vorliegt. Sofern Avendo von Drittrechten bzw. von Zustimmungsvorbehalten der Gläubigerversammlung erst nach Annahme des Angebots Kenntnis erlangt, ist Avendo berechtigt, die Herausgabe der Gegenstände zu verweigern, solange noch nicht die tatsächliche Übergabe erfolgt ist. Für diesen Fall ist Avendo bzw. der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Rückgewähransprüche des Käufers sind auf den Kaufpreis, das Aufgeld sowie die gezahlte Mehrwertsteuer beschränkt.

VI. Gefahrübergang und Entgegennahme

(1) Nach Zahlung des Gesamtpreises ermächtigt Avendo den Käufer zur sofortigen Abnahme bzw. Abholung der Gegenstände. Die Abholung, Demontage und der Abtransport der Gegenstände müssen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Ermächtigung zur Abholung zu den angegebenen Zeiten durch den Käufer erfolgen, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.

(2) Der Abholer hat seine Identität durch Vorlage eines gültigen Personalausweise oder Reisepasses sowie gegebenenfalls eine Vollmacht zur Abholung für den Käufer schriftlich nachzuweisen.

(3) Das Betreten des Geländes, auf dem sich die zum Verkauf stehenden Gegenstände befinden, erfolgt auf eigene Gefahr. Demontage und Abtransport der Gegenstände erfolgen auf Kosten und Risiko des Käufers.

(4) Für Beschädigungen und Verunreinigungen, die bei der Abholung, Demontage oder dem Abtransport der Gegenstände am Eigentum des Verkäufers, Avendo oder Dritten entstehen, haftet der Käufer. Der Käufer übernimmt entsprechend § 278 BGB die Haftung für die in seinem Auftrag tätigen Personen.

(5) Jegliche Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Gegenstände geht spätestens mit der Übergabe an den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(6) Wird der Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Abholstandort versendet, so erfolgt dies auf Verlangen und im ausschließlichen Interesse des Käufers. Sämtliche über die Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Abholung hinausgehenden Tätigkeiten, insbesondere dessen Verladung und Transport, erfolgten somit im Pflichtenkreis des Käufers, unabhängig davon, ob sie durch Avendo oder Dritte ausgeführt werden. Ein Verschulden bei der Ausführung dieser Tätigkeiten ist somit dem Käufer wie eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 278 BGB).

(7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungspflichten oder verzögert sich die Übergabe aus anderen vom Käufer zu vertretenden Umständen, so ist Avendo bzw. der Verkäufer berechtigt, Ersatz des daraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen, beispielsweise Lagerkosten zu verlangen.

VII. Zahlung des Kaufpreises und Nebenleistungen

(1) Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 15% des Höchstgebotes, soweit kein anderes Aufgeld vereinbart wurde.

(2) Auf den Gesamtpreis für die Gegenstände wird bei Käufern aus der Bundesrepublik Deutschland die für den jeweiligen Kaufgegenstand geltende Mehrwertsteuer erhoben, sofern es sich nicht um einen Verkauf handelt, der der Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz unterliegt oder die Umsatzsteuer auf die verkauften Artikel nicht ausweisbar ist.

(3) Käufern aus anderen EU-Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen Avendo vor ihrer Gebotsabgabe die ihnen erteilte gültige internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich nachweisen und Avendo eine Personalausweis- oder Reisepasskopie ihres gesetzlichen Vertreters oder Inhabers übermitteln. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen und erfolgtem Zuschlag erhält der Käufer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Verbringt der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich in einen anderen EU-Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und übersendet Avendo anschließend eine vollständig und korrekt ausgefüllte Gelangensbestätigung, so erhält der Käufer die gezahlte Umsatzsteuer von Avendo zurückerstattet.

(4) Käufer aus Nicht-EU-Staaten (Drittländer) haben auf den Kaufpreis für den Kaufgegenstand eine Sicherheit in Höhe des jeweils in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Umsatzsteuersatzes an Avendo zu zahlen. Diese Sicherheit wird dem Käufer unverzüglich erstattet, sobald zweifelsfrei nachgewiesen ist, dass der Kaufgegenstand die EU-Staaten verlassen hat. Hierzu hat Avendo die Urschrift der ausgefüllten und mit einem Stempel vom Grenzzollamt der EU versehenen Ausfuhrerklärung vorzulegen. Nach Erhalt des Formulars wird die Sicherheit unmittelbar an den Käufer erstattet.

(5) Der Kaufpreis sowie etwaige Nebenleistungen sind mit der Annahme des Gebotes, spätestens jedoch mit Erhalt der (elektronischen) Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Bei einer Annahme des Gebotes unter Vorbehalt sofort nach Wegfall des Vorbehalts, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.

(6) Avendo ist berechtigt, Kaufpreise und Nebenleistungen namens und im Auftrag des Verkäufers sowie für dessen Rechnung einzuziehen.

(7) Die Rechnungen werden durch Avendo ausschließlich in elektronischer Form an den Verkäufer übermittelt, soweit nichts anderes geregelt ist.

VIII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Eine Aufrechnung gegen den Anspruch von Avendo auf Zahlung des Aufgeldes und der anteiligen Mehrwertsteuer, ist nur und ausschließlich mit solchen Forderungen gegen Avendo zulässig, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Avendo ist berechtigt, die Ermächtigung zur Abholung des Kaufgegenstandes, die Übergabe des Kaufgegenstands sowie – bei Fahrzeugversteigerungen – die Übergabe der Zulassungsbescheinigungen solange zu verweigern, bis der Käufer alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer oder Avendo erfüllt hat, auch wenn die Verbindlichkeiten aus anderen Verkäufen oder Rechtsverhältnissen entstanden sind.

(3) Das Eigentum an den Gegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst Aufgeld und Mehrwertsteuer auf den Käufer über. Darüber hinaus bleibt Avendo die Eigentumsübertragung bis zur Zahlung sämtlicher fälliger Forderungen aus der mit dem Käufer bestehenden Geschäftsbeziehung vorbehalten.

IX. Gewährleistung

(1) Da der Vertrag ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande kommt, übernimmt Avendo keine Gewährleistung für die verkauften Gegenstände. VI bleibt hiervon unberührt.

(2) Die Gegenstände werden vom Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Die zum Verkauf stehenden Gegenstände weisen teilweise erhebliche Gebrauchsspuren auf. Es besteht die Gelegenheit, die Gegenstände fachkundig in Augenschein zu nehmen. Die Gegenstände werden in dem Zustand verkauft, wie sie – auch unter Hinzuziehung einer fachkundigen Person – besichtigt wurden oder hätten besichtigt werden können. Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Gegenstands übernommen wurde.

X. Haftung

(1) Avendo haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

(2) Abweichend von Absatz 1 haftet Avendo nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Avendo, deren Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung einer Pflicht, welche für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Schadenersatzpflicht ist unbeschadet der Haftung für Vorsatz und die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Avendo übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit seiner Internetseite https://avendo.de und haftet nicht für mögliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet. Eine Haftung ist insbesondere bei Unterbrechungen aus technischen oder rechtlichen Gründen, Fehlfunktionen der Übertragungstechnik, des Netzes, der Server, der Software, Verlust oder Unvollständigkeit sowie Verzögerung von Angebotsdaten und/oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereichs von Avendo (höhere Gewalt), ausgeschlossen.

XI. Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Die gesamten Rechtsbeziehungen der Beteiligten gemäß Ziffer I. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, insbesondere UN-Kaufrecht.

(2) Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten bestimmt sich nach dem Geschäftssitz von Avendo in Aschaffenburg, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für die Übergabe der Gegenstände ist der jeweilige Standort der Gegenstände Erfüllungsort, für Zahlungen der Sitz von Avendo in Aschaffenburg.
XII. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln im Übrigen hiervon unberührt.